Ärztliche Leistungen von Zahnärzten
Ärztliche Eingriffe in der Mundhöhle, die zwar keine zahnärztlichen Behandlungen sind, aber trotzdem fast ausschliesslich von Zahnärzten vorgenommen werden, gehen auch nach der Revision des Krankenversicherungsgesetzes von 1996 immer zulasten der Krankenkassen. Das ergibt sich aus einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG).
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