Kein Aufenthaltsrecht auf Grund einer gescheiterten Ehe
Rechtsmissbrauch bejaht
Wer sich auf eine völlig gescheiterte Ehe beruft, um als Gatte eines in der Schweiz niedergelassenen Partners die Aufenthaltsbewilligung erneuert zu erhalten, handelt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts rechtsmissbräuchlich. Dies gilt auch dann, wenn es sich zunächst nicht um eine sogenannte Aufenthalts-Ehe handelte, die zur Umgehung der fremdenpolizeilichen Regeln geschlossen worden war.
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