Unbezahlte Prämien
Vertragsrücktritt nur nach Androhung
Bezahlt ein Versicherter die Prämien für seine Police nicht, kann die Versicherung nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn sie diese Möglichkeit in ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Mahnung ausdrücklich erwähnt hat. Dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts in einem Streit um eine Zusatzversicherung gegen Krankheitsfolgen hervor
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