Formaljuristische Nachwehen des WEF Davos
Von der Rechtsnatur polizeilicher Einsatzbefehle
Das Bundesgericht ist auf eine staatsrechtliche Beschwerde der «Erklärung von Bern» (EvB) nicht eingetreten, mit der diese Organisation die höchstrichterliche Feststellung verlangt hatte, dass die Verwaltungsverordnung des Polizeikommandos Graubünden zum Polizeieinsatz am World Economic Forum (WEF) 2001 in Davos gegen Bundesverfassung und Europäische Menschenrechtskonvention verstossen habe. Konkret geht es um die alternative Veranstaltung «The Public Eye on Davos 2001», deren Teilnehmer auf Grund des Polizeieinsatzes zum Teil nicht oder nicht rechtzeitig anreisen konnten. Auch eine Edition der fraglichen Verwaltungsverordnung, die von der Bündner Regierung unter Verschluss gehalten wird, lehnte das Bundesgericht mit der Begründung ab, die Beschwerde der «Erklärung von Bern» könne auch ohne Kenntnis des Papiers beurteilt werden.
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