Kündigung der Miete
Begründung nur auf Verlangen
Die Kündigung eines Mietvertrags ist laut dem Bundesgericht auch gültig, wenn sie nicht begründet wird (unveröffentlichtes Urteil 4C.271/1991 vom 18. 3. 92). Und das gilt, auch wenn der Vermieter die Wohnung kündigt.
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