Rechtswidrige Entlassung aus Ausschaffungshaft
Beschwerde des EJPD gegen Zürcher Haftrichter gutgeheissen
Das Bundesgericht hat auf eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements hin einen Entscheid des Haftrichters am Bezirksgericht Zürich als bundesrechtswidrig beanstandet. Dieser hatte eine Ausländerin, deren Asylgesuch im sogenannten Flughafenverfahren abgewiesen worden war, aus der Ausschaffungshaft entlassen, nachdem sie wegen eines Suizidversuchs in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden war.
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