Freispruch für Autolenkerin
Unfall auf Fussgängerstreifen
Das Bundesgericht hat die Verurteilung einer Autolenkerin wegen fahrlässiger Körperverletzung aufgehoben, die einen Mann angefahren hatte, der im Bereich eines Fussgängerstreifens plötzlich die Strasse betreten hatte. Die zuständigen kantonalen Instanzen hatten den Fussgänger wegen unvorsichtigen Betretens des Fussgängerstreifens verurteilt, aber mit Blick auf die schweren Verletzungen von einer Bestrafung abgesehen (Art. 66 bis Strafgesetzbuch). Die Autofahrerin war mit 300 Franken gebüsst worden.
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