Es war keine Amtsanmassung
Gefundenen Bussenblock missbraucht
Das Obergericht des Kantons Zürich hat zu Unrecht einen Mann wegen Amtsanmassung verurteilt, der einen gefundenen Bussenblock der Polizei missbrauchte, um einen Garagisten auf das unzulässige Abstellen von Kundenfahrzeugen in der blauen Zone hinzuweisen. Das Bundesgericht hat eine Nichtigkeitsbeschwerde des Verurteilten in diesem einen Punkt gutgeheissen. Nicht beanstandet wird der Schuldspruch dagegen, soweit es um die Hinderung einer Amtshandlung geht, die der Mann sich im Zusammenhang mit einer Hausdurchsuchung zuschulden kommen liess.
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