Sturm im Wasserglas
Kein Strafverfahren gegen Ledergerber
Im Zusammenhang mit der «Vote-in»-Party zur Uno-Abstimmung im vergangenen Februar wird gegen den damaligen Stadtrat und heutigen Stadtpräsidenten Elmar Ledergerber definitiv kein Strafverfahren wegen Wahlbestechung oder Stimmenfang eingeleitet. Das Bundesgericht hat einen Entscheid der Bundesanwaltschaft bestätigt. Diese hatte am 14. Mai abgelehnt, ein entsprechendes Verfahren an die Hand zu nehmen (NZZ vom 17. 05. 02).
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