Die Anwaltskanzlei: Einfache Gesellschaft oder Kollektivgesellschaft oder beides?
Für die rechtliche Qualifikation der Anwaltskanzlei ist die gesellschaftsinterne Struktur und der Auftritt gegenüber Dritten entscheidend. Zu unterscheiden sind einheitliche strukturierte Anwaltskanzleien, einheitliche nicht strukturierte Anwaltskanzleien, nicht einheitliche strukturierte Anwaltskanzleien und nicht einheitliche nicht strukturierte Anwaltskanzleien.
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