Werbeverbot für Alkohol und Tabak zulässig
Proposition de citation: Markus Felber, Werbeverbot für Alkohol und Tabak zulässig, in : Jusletter 8. Juli 2002
Das im Jahre 2000 im Kanton Genf erlassene Verbot jeglicher von öffentlichem Grund aus sichtbaren Plakatwerbung für Tabak und mehr als 15-prozentigen Alkohol verstösst weder gegen übergeordnetes Bundesrecht noch gegen andere Bestimmungen in der Bundesverfassung. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor, mit dem eine aus Kreisen der Werbe-, Tabak- und Alkoholwirtschaft stammende staatsrechtliche Beschwerde abgewiesen wurde.