Urteil betreffend Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen unter Beachtung des Freizügigkeitsabkommens (FZA)
Urteil BE.2002.00008 - Rekursgericht im Ausländerrecht, Kanton Aargau
Das Rekursgericht im Ausländerrecht des Kantons Aargau bestätigte mit Urteil vom 12. Juli 2002 die Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen, der wegen mehrfacher qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Zuchthausstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt wurde. Erstmals erfolgte die Beurteilung nach dem Freizügigkeitsabkommen.
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