Pressespiegel dürfen elektronisch übermittelt werden
Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zu elektronischen Pressespiegeln
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im Urteil vom 11. Juli 2002 (I ZR 255/00) die urheberrechtliche Streitfrage entschieden, ob elektronische Pressespiegel unter die für herkömmliche Pressespiegel geltende Regelung des Gesetzes fallen und damit auch ohne Zustimmung des Urhebers erstellt und verbreitet werden können. Im Folgenden wird die Pressemitteilung des BGH wiedergegeben.
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