Chancenlose Beschwerde gegen Bezirksgerichtswahl
Das Bundesgericht hat eine Stimmrechtsbeschwerde gegen die Wahl der Mitglieder des Bezirksgerichts Zürich vom 3. März einstimmig abgewiesen. Die Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2002-2008 waren von Bernhard Gräzer angefochten worden, den der Verein «Kritische Menschenrechte» zur Wahl vorgeschlagen hatte.
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