Abwahl aus Stiftungsrat
Zirkularbeschluss ohne Betroffene
Ein Stiftungsrat kann einzelne seiner Mitglieder durch Zirkularbeschluss absetzen, auch wenn die Betroffenen an dem Verfahren nicht teilnehmen. Die auf Aktiengesellschaften zugeschnittene Bestimmung von Art. 713 des Obligationenrechts, wonach Zirkularbeschlüsse nur zulässig sind, wenn kein Mitglied eine mündliche Beratung verlangt, kommt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts in solchen Fällen nicht zum Tragen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire