Ungeeignete Massnahmen gegen Helikopterlärm
Die Betreiberin des Helikopterflugfelds Gsteigwiler bei Interlaken darf die Flugbewegungen verdoppeln und den Heliport auch an Sonn- und Feiertagen benützen. Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Berner Oberländer Helikopter AG (BOHAG) gutgeheissen, welche sich gegen eine verfassungswidrige Beschränkung ihrer Wirtschaftsfreiheit wehrte. Der Streit betrifft eine Änderung des Betriebsreglements mit einer Erhöhung des jährlichen Start- oder Landungskontingents von 1440 auf 3000 Bewegungen, welche das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) im Juni 2000 grösstenteils akzeptiert hatte.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire