Ausweisentzug für Rotlichtsünder
Das Bundesgericht hat einen einmonatigen Entzug des Führerausweises im Falle eines Autolenkers bestätigt, der nach Mitternacht an einer Kreuzung in der Stadt Zürich praktisch ungebremst ein Rotlicht überfahren hatte. Laut einstimmig gefälltem Urteil des Kassationshofs in Strafsachen entstand dadurch eine erhebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer. Daran vermag die nächtliche Stunde ebenso wenig etwas zu ändern wie der Umstand, dass das Fahrzeug über ein ABS-Bremssystem verfügte.
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