Electronic Monitoring wird weitergeführt
Die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Bern, Waadt, Genf und Tessin können nach Abschluss des dreijährigen Modellversuchs weiterhin Freiheitsstrafen in Form des elektronisch überwachten Vollzuges ausserhalb der Gefängnismauern (Electronic Monitoring) vollziehen. Der Bundesrat hat die Bewilligungen verlängert.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire