Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Teilrevision des Asylgesetzes
Der Bundesrat hat am 4. September 2002 die Botschaft zur Änderung des Asylgesetzes verabschiedet. Hauptpfeiler der Asylgesetzrevision bilden die Drittstaatenregelung, ein neues Finanzierungsmodell, die Rechtsstellung der heute vorläufig Aufgenommenen, das Asylverfahren und die Beschwerdemöglichkeit an den Empfangsstellen und Flughäfen sowie das Arbeitsverbot. Gleichzeitig soll auch das Krankenversicherungsgesetz angepasst werden.
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