Bundesrechtswidrige Berner Kompetenzregelung
Bauten ausserhalb der Bauzonen
Ausnahmebewilligungen für Bauten ausserhalb der Bauzonen dürfen laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts grundsätzlich nur von einer einzigen kantonalen Behörde erteilt oder genehmigt werden (Art. 25 Abs. 2 Raumplanungsgesetz). Die im Kanton Bern geltende Regelung, gemäss der die 26 Regierungsstatthalter solche Bewilligungen erteilen, verstösst gegen übergeordnetes Bundesrecht und muss «so schnell wie möglich» geändert werden.
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