Doppelte Beschwerdebefugnis im Ausländerrecht
Gemäss der im Jahre 1999 erlassenen Organisationsverordnung für das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) gibt es im Bereich des Ausländerrechts eine parallele Beschwerdeberechtigung des Bundesamts für Ausländerfragen und des Departements selber. Wie aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervorgeht, hat dabei die Verwaltung selbst für die nötige Koordination und Abstimmung besorgt zu sein.
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