Genetische Untersuchungen beim Menschen umfassend regeln
Bundesrat setzt klare Leitplanken
Die Voraussetzungen für Untersuchungen des menschlichen Erbgutes sollen klar und umfassend geregelt werden. Die Regelung bezweckt, die Menschenwürde zu schützen, Missbräuche zu verhindern und die Qualität der Untersuchungen zu sichern. Der Bundesrat hat am 11. September 2002 die Botschaft zum Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen verabschiedet.
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