«Heimatschutz» für Innerrhoder Notare
Ohne Wohnsitz keine Zulassung als Urkundsperson
In Appenzell Innerrhoden wird auch künftig als freiberuflich tätiger Notar nur zugelassen, wer neben einem kantonalen Anwaltspatent einen Wohnsitz im kleinen Halbkanton hat.
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