Nichteintreten auf ein Asylgesuch
Gemäss dem Grundsatzurteil der Schweizerischen Asylrekurskommission vom 6. September 2002 ist auf ein Asylgesuch auch dann nicht einzutreten, wenn erst nach Ablauf der 20-tägigen Behandlungsfrist festgestellt wird, dass ein gesetzlicher Nichteintretenstatbestand erfüllt ist.
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