Der Sport-Toto-Gewinn in der Bemessungslücke
In jedem Fall zufälliges Einkommen
Auch wenn ein Steuerpflichtiger über Jahre hinweg regelmässig grosse Gewinne beim Sport-Toto erzielt, handelt es sich dabei laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts um ausserordentliche Einkünfte, die einer vollen Jahressteuer unterliegen, wenn sie in eine Bemessungslücke fallen (Art. 218 des Gesetzes über die direkte Bundessteuer).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire