Anpassung der Grenzbeträge bei der beruflichen Vorsorge
Der Bundesrat hat die Verordnung über die Anpassung der Grenzbeträge bei der beruflichen Vorsorge per 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt. Der Koordinationsabzug wird von 24´720 Franken auf 25´320 Franken erhöht. Auch der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) wird nach oben angepasst. Diese Änderungen werden parallel zur Erhöhung der minimalen AHV-Altersrente vorgenommen.
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