Kurzarbeit nach Canyoning-Unglück
Widerstand von Angehörigen und Medien als Ursache
Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hat die Verwaltungsgerichtsbeschwerde eines Canyoning-Veranstalters gutgeheissen, der ein Jahr nach dem schweren Unglück im Saxetbach bei Interlaken auf Druck von Behörden und Angehörigen der Verunglückten einen Monat lang nicht tätig sein konnte.
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