Gebühren des Instituts für Rechtsvergleichung werden angepasst
Bundesrat setzt Verordnungsänderung auf den 1. Januar 2003 in Kraft
Die Gebühren des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung (SIR) werden um rund 30 Prozent erhöht. Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung der Gebührenverordnung des SIR auf den 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire