Rechtsvortritt erlaubt nicht, links zu fahren
Auch wer auf einer Strassenverzweigung von rechts kommt und daher vortrittsberechtigt ist, hat laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts grundsätzlich rechts zu fahren. Kommt es zwischen einem von links einbiegenden und einem von rechts kommenden vortrittsberechtigten Fahrzeug zu einer Kollision, die sich nicht ereignet hätte, wenn das vortrittsberechtigte Auto auf der rechten Fahrbahnhälfte geblieben wäre, machen sich beide Lenker strafbar.
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