Grenzen des computergestützten Werkschaffens: kein Urheberrechtsschutz für Hobby-Kalender
Das Bundesgericht verneint die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Kalendern, die mit Hilfe eines Graphikprogramms erstellt wurden und sich in ihrer Gestaltung nicht von dem abheben, was täglich in Presseerzeugnissen zu sehen ist.
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