Zu Unrecht bezogene Ergänzungsleistungen
Rückforderung gegenüber einem Erben
Hatte eine inzwischen verstorbene Person zu Lebzeiten zu Unrecht Ergänzungsleistungen bezogen, muss eine Rückforderungsverfügung nicht mehr jedem einzelnen Erben zugestellt werden, wie dies die bisherige Rechtsprechung verlangte. Diese wird vom Eidgenössischen Versicherungsgericht (EVG) in einem neuen Urteil aufgegeben und der Praxis im Zivilrecht und im Betreibungsrecht angepasst.
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