Unnötige Beschäftigung der SchKG-Aufsichtsbehörden im Beschwerdeverfahren
Kommentar zum Bundesgerichtentscheid vom 29. Juli 2002 (7B.92/2002)
Der vorliegende Entscheid ist eines von vielen Anschauungsbeispielen für ein aussichtsloses Beschwerdeverfahren, das ein Beschwerdeführer auf Grund von Art. 20a SchKG grundsätzlich ohne Kosten- und Entschädigungsfolgen anstrengen konnte.
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