Das Opfer als einziger Zeuge
Vergewaltigungsurteil aufgehoben
Das Bundesgericht hat den Schuldspruch im Falle eines Hoteliers aufgehoben, der vom Kantonsgericht St. Gallen wegen Vergewaltigung einer Praktikantin zu 18 Monaten bedingt verurteilt worden war. Das Verdikt stützte sich ausschliesslich auf die vom Angeklagten bestrittenen Aussagen des Opfers sowie auf ein Gutachten, wonach diese Aussagen glaubwürdig seien.
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