Opferhilfegesetz wird überarbeitet
Bundesrat schickt den Revisionsentwurf der Expertenkommission in die Vernehmlassung
Das vor zehn Jahren in Kraft getretene Opferhilfegesetz hat sich im Wesentlichen bewährt und hat in vielen Fällen eine wirksame Hilfe ermöglicht. Es ist aber in gewissen Punkten überholungsbedürftig. Der Bundesrat hat deshalb am 18. Dezember 2002 den Revisionsentwurf einer Expertenkommission bis zum 10. April 2003 in die Vernehmlassung geschickt.
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