Der Arbeitnehmer als Halter des Geschäftsautos?
Haftungsrechtlich bedeutsame Frage
Wer ein Geschäftsauto zur Verfügung hat, das er nicht nur für geschäftliche Zwecke und gelegentliche Privatfahrten einsetzt, sondern im Wesentlichen frei verwenden kann, ist laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts Halter dieses Fahrzeugs.
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