Nach Faustschlag vom Unterricht verbannt
Definitiver Schulausschluss verfassungskonform
Das Bundesgericht hat den disziplinarischen Ausschluss eines Schülers von der öffentlichen Volksschule akzeptiert. Dieser hatte den Unterricht oft schwer gestört und den Hauswart in der Ferienzeit auf dem Schulareal mit einem Faustschlag ins Gesicht niedergestreckt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire