Genugtuungssumme nach Geiselnahme
Je 60000 Franken für Opfer und Eltern sind zu viel
Das Bundesgericht hat ein Urteil des Waadtländer Kantonsgerichts korrigiert, welches dem Opfer einer Geiselnahme sowie seinem Vater und seiner Mutter Genugtuungssummen von je 60000 Franken zugesprochen hatte; die Schwester des Opfers sollte 30000 Franken erhalten.
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