Strafloses Beschwindeln des Betreibungsbeamten
Das Bundesgericht hat eine bedingte Gefängnisstrafe von zehn Tagen für einen Schuldner aufgehoben, der dem Betreibungsbeamten wahrheitswidrig angegeben hatte, er habe einen bei ihm gepfändeten Computer inzwischen verkauft, so dass dieser nicht mehr zugunsten der Gläubiger verwertet werden könne.
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