Zulässige innerkirchliche Justiz
Streit um Ansprüche eines abgewählten Pfarrers
Das in der früheren Bundesverfassung ausdrücklich verankerte Verbot der geistlichen Gerichtsbarkeit schliesst laut einem Urteil des Bundesgerichts eine kirchliche Rechtsprechung nicht aus, bei der kirchliches Recht auf interne Angelegenheiten angewendet wird.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire