Keine Prospekthaftungsansprüche im Fall EM.TV
LG Frankfurt am Main, Pressestelle für Zivilprozess – 17.01.2003 (Nr. Z04/03)
Mit 38 verkündeten Urteilen hat die 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main die Ansprüche auf Rückgabe erworbener Aktien der EM.TV AG gegen Erstattung des Kaufpreises abgewiesen. In vielen der 38 Prozesse hatten sich mehrere Personen zur Verfolgung ihrer vermeintlichen Ansprüche gegen die Aktiengesellschaft, deren beiden Vorstandmitglieder und die die Emission begleitende Bank zusammengeschlossen. Die rechtlichen Grundsätze sind in allen Urteilen dieselben und finden sich in den beispielhaft hier dargestellten Verfahren wieder (Aktenzeichen 3-07 O 26/01 und 3-07 O 48/01).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire