Zulassungsstopp für Ärzte
Beschwerde ohne aufschiebende Wirkung
Es gibt keine aufschiebende Wirkung für die staatsrechtliche Beschwerde, welche die Zürcher Sektion des Verbands Schweizerischer Assistenz- und Oberärzte gegen die kantonale Einführungsverordnung zu dem vom Bundesrat verordneten Stopp der Ärztezulassung beim Bundesgericht eingereicht hat.
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