Zahnärztliche Dienstleistungen unter Preisbekanntgabepflicht und verschärfte Preisinformation für Telefonmehrwertdienste
Der Bundesrat hat am 15. Januar 2003 das Vernehmlassungsverfahren zu einer Änderung der Preisbekanntgabeverordnung eröffnet. Mit der Änderung sollen die zahnärztlichen Dienstleistungen der Preisbekanntgabepflicht unterstellt werden. Ferner wird die Preisbekanntgabe für sogenannte Mehrwertdienst-Telefonnnummern (0901, 0906) verschärft. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 17. April 2003.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire