Speicherung von IP-Nummern durch Access-Provider
Das Regierungspräsidium Darmstadt teilte verschiedenen Beschwerdestellern in einem Schreiben vom 14.01.2003 seine datenschutzrechtliche Beurteilung der Zulässigkeit des Speicherns von Internetverbindungsdaten durch den in Darmstadt ansässigen Access-Provider T-Online mit.
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