Jusletter

Keine Entschädigung für Ausschaffungshaft

Weder Widerrechtlichkeit noch schwere Beeinträchtigung

  • Auteur-e: fel.
  • Domaines juridiques: Droit des étrangers et d'asile
  • Proposition de citation: fel., Keine Entschädigung für Ausschaffungshaft, in : Jusletter 17. Februar 2003
Der Kanton Zürich muss einem abgewiesenen Asylbewerber aus Kamerun keine Genugtuung wegen widerrechtlicher Inhaftierung bezahlen. Der damals 21-jährige Mann war 1998 im Rahmen des sogenannten Flughafenverfahrens zweimal in Ausschaffungshaft genommen und nach drei Tagen jeweils wieder freigelassen worden, weil der Haftrichter die Freiheitsentziehung nicht genehmigte.

Aucun commentaire

Es gibt noch keine Kommentare

Votre commentaire sur cet article

Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.