Kein absoluter Anspruch auf Existenzsicherung
Zulässiger Entzug der Fürsorgeleistungen
Die Leistungen der sozialen Fürsorge können unter bestimmten Voraussetzungen vollständig entzogen werden, denn laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts gilt der verfassungsrechtliche Anspruch auf Existenzsicherung nicht absolut.
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