Steuerliche Behandlung von Hanf-Produkten, Rauschpilzen u.dgl.
Praxismitteilung ESTV, Hauptabteilung Mehrwertsteuer
Die Lieferungen von Hanf, Rauschpilzen und ähnlichen Produkten unterliegen der Mehrwertsteuer ungeachtet dessen, ob der Verkauf eines Produkts an sich illegal ist oder ob es als schädlich eingestuft wird.
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