Die Allmeindkorporation – kein Selbstbewirtschafter
Keine Bewilligung für Landerwerb
Eine Allmeindkorporation kann laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts im Zusammenhang mit dem bewilligungspflichtigen Erwerb von landwirtschaftlichem Boden nicht als Selbstbewirtschafter gelten.
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