Rechtsgeschichte als Evolutionstheorie
Anmerkungen zum Theorierahmen von Marie Theres Fögens Forschungsprogramm
Der Beitrag nimmt Stellung zum Vorschlag von Marie Theres Fögen, Rechtsgeschichte system- und evolutionstheoretisch anzugehen. Im Zentrum steht die Frage, ob das von Luhmann entwickelte Konzept der Evolution sozialer Systeme geeignet ist, ein solches Vorhaben zu verwirklichen. Eine einfache Antwort auf diese Frage ist nicht möglich. Nebst eindeutigen Vorzügen weist Luhmanns Konzept auch Defizite auf: Es vermag kein Kriterium zur Verfügung zu stellen, welches eine Auswahl zwischen verschiedenen historischen Erklärungshypothesen erlauben würde. Dieser Umstand ist bezeichnend für die Erkenntnisschwächen, an der die Theorie der Rechtsevolution gegenwärtig leidet. Der Beitrag gibt an, in welche Richtung die Rechtstheorie das Phänomen der Evolution des Rechts erforschen sollte.
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