Langsamere Gangart für hochbegabte Schüler
Es ist laut einem Urteil des Bundesgerichts nicht verfassungswidrig, für hochbegabte Schülerinnen und Schüler, gestützt auf die zürcherische Volksschulgesetzgebung, nur in ganz speziellen Sonderfällen einen Anspruch auf die sehr kostspielige Schulung in einer Sonderschule anzuerkennen.
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