Jusletter

Die Haftung des Gesellschafters nach schweizerischem GmbH-Recht

  • Auteur-e: Rolf Bär
  • Domaines juridiques: Sàrl
  • Proposition de citation: Rolf Bär, Die Haftung des Gesellschafters nach schweizerischem GmbH-Recht, in : Jusletter 14. April 2003
Unter den bedeutendsten Änderungen des GmbH-Rechts gemäss Botschaft vom 19.12.2001 wird eine der wichtigsten nur wenig beachtet: – die Abschaffung der persönlichen Solidarhaftung der Gesellschafter für Leistung und Wert der Einlagen auch der Mitgesellschafter, sowie auch für deren unberechtigte Bezüge (Abschaffung des geltenden Art. 802 OR). Die unberechtigten Bezüge waren für die Mitgesellschafter bisher besonderes gefährlich, wenn die Gesellschaft keine Revisionsstelle einsetzte, sondern die Kontrolle den Gesellschaftern überliess (abzuschaffender Art. 819 OR; Modifikation in Art. 818 neu OR). Die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung (kurz Botschaft Rz. 1.3.7) lässt nur die persönliche Schuld des betreffenden Gesellschafters auf Leistung und Aufrechterhaltung des eigenen Beitrags übrig, also im Prinzip wie bei der AG und mittels Verweisungen auf das Aktienrecht, ferner unter Abschaffung der direkten Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern (Art. 794 neu OR). Der nachfolgende Vortrag dürfte die ausführlichste Darstellung des noch geltenden Rechts sein, ist aber in schweizerischen Bibliotheken kaum vorhanden. Er erlaubt, die Tragweite der Gesetzesänderung stärker zu erfassen, bzw. noch anstehende Fälle alten Rechts zu lösen.

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